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3. Vermeidung von gesellschaftlichem und persönlichem Schaden
Es sollte ein übergreifendes Ziel sozioökonomischer Forschung sein, dass deren Ergebnisse der Gesellschaft entweder direkt oder durch eine allgemeine Verbesserung des menschlichen Wissens und Verstehens zugute kommen. Daraus folgt, dass Forschende sich bei der Durchführung von Forschung bemühen sollten, gesellschaftlichen Schaden für Gruppen oder Individuen gering zu halten.
Mit diesem Wissen im Hinterkopf sollten sich sozioökonomisch Forschende die Auswirkungen auf alle ihre Forschungssubjekte und interessierte Parteien bewusst machen.
Forschung sollte verantwortungsbewusst geplant werden, um sicherzustellen, dass die richtige Methodik verwendet, keine Gruppe unbegründet ausgeschlossen und Schaden minimiert wird. Durch ihre Einbeziehung in das Forschungsprojekt sollten Teilnehmer/innen keine Nachteile erleiden. Auf der anderen Seite sollte Forschung auch so geplant werden, dass der Nutzen und die Bedeutung für die Gesellschaft so groß wie möglich sind.
Wo immer möglich, und vorausgesetzt, dass dem nicht andere ethische oder wissenschaftliche Überlegungen entgegen stehen, sollten Vertreter/innen der sozialen Gruppen, die Gegenstand der Forschungsarbeiten sind, aktiv in die Forschung miteinbezogen werden.
Insbesondere sollten Forschende sich bemühen:
- die spezifischen Anforderungen unterschiedlicher Arten qualitativer und quantitativer Forschung zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Teilnahme an der Forschung freiwillig ist und auf Basis des informierten Einverständnisses erfolgt
- speziell darauf zu achten, die Interessen von Kindern, geistig beeinträchtigten und alten Menschen sowie sonstigen besonders verletzbaren Gruppen zu schützen
- sicherzustellen, dass die Sicht aller relevanten Interessengruppen Berücksichtigung findet, solange dies nicht mit ethischen oder wissenschaftlichen Prinzipien im Widerspruch steht
- sicherzustellen, dass Forschungsteilnehmer/innen vor unzulässigen Eingriffen, Gefahren, körperlichem Unbehagen, persönlicher Verlegenheit oder psychologischem oder anderem Schaden geschützt werden
- sicherzustellen, dass der Forschungsprozess nicht zu ungerecht-fertigtem materiellen Gewinn oder Verlust für Teilnehmer/innen führt
- sicherzustellen, dass Forschungsergebnisse in einer solchen Art und Weise veröffentlicht werden, dass sie für die relevanten gesellschaftlichen Interessengruppen zugänglich sind
- sicherzustellen, dass Forschung mit Achtung für alle gesellschaftlichen Gruppen in Auftrag gegeben und durchgeführt wird, unabhängig von Hautfarbe, ethnischer Zugehörigkeit, Religion und Kultur der Gruppen und mit Achtung und dem Bewusstsein für Geschlechterunterschiede innerhalb der Gruppen
- jegliche Belästigungen oder Diskriminierungen von wissenschaftlichen Mitarbeitern/innen, Trainees oder auch andere Kollegen/innen zu vermeiden und jegliches Sicherheitsrisiko zu minimieren.
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