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1. Erhaltung Wissenschaftlicher Standards
Forschende sind dafür verantwortlich, jegliches relevante Material zu berücksichtigen und dieses ohne Auslassungen, Missinterpretationen oder Verschleierungen zu präsentieren.
Das bedeutet, dass sichergesellt werden muss, dass die Auswahl und Formulierung von Forschungsfragen sowie die Konzeptualisierung oder das Design des Forschungsprojektes das Resultat nicht vorwegnehmen oder bestimmen dürfen, und dass unerwünschte Ergebnisse nicht von vornherein ausgeschlossen werden dürfen. Daten und Informationen dürfen nicht wissentlich fabriziert oder in einer Weise manipuliert werden, die Verzerrungen zur Folge haben könnte. Integrität verlangt von Forschenden, dass sie bestrebt sind sicherzustellen, dass Forschungsergebnisse von ihnen selbst, von Auftrageber/innen oder von Forschungsförder/innen der Wahrheit gemäß, genau und umfassend wiedergegeben werden. Dazu zählt auch die Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen über Forschungsergebnisse durch populäre Medien. Um Fehlinterpretationen und Missverständnisse zu vermeiden, haben Forschende die Pflicht, ihre Ergebnisse so klar wie möglich mitzuteilen. Wie stark auch das Ziel der Objektivität verfolgt wird, kein/e Forschende/r kann sich einem Untersuchungsgegenstand völlig ohne Vorurteile annähern, und jede Forschung wird zweifellos durch den individuellen Ansatz der/des Forschenden gefärbt. Deshalb ist es auch die Verantwortung des/der Forschenden, Anforderungen an Genauigkeit und Gültigkeit mit einem reflexiven Bewusstsein über den Einfluss von persönlichen Werten auf die Forschung abzuwägen. Schließlich bedeutet Integrität, dass Forschende primär wissenschaftlichen und öffentlichen Interessen verpflichtet sind. Wirtschaftlicher Gewinn und materielle Vorteile sollten diesen Zielen untergeordnet sein.
Sozioökonomisch Forschende sollten sich bemühen:
- die faktische Richtigkeit von Daten sicherzustellen und die Fabrikation, Unterdrückung und Fehlinterpretation von Daten zu vermeiden
- die Arbeit von Kollegen/innen zu berücksichtigen, einschließlich jener Forschungsarbeiten, welche sich mit den eigenen Forschungsthemen befassen und diese ggf. in Frage stellen; darüber hinaus sollten die früheren Forschungsarbeiten als Quellen von Wissen, Daten, Konzepten und Methodologien vollumfänglich gewürdigt werden
- Autoritäten und Annahmen kritisch zu hinterfragen, um sicherzustellen, dass die Auswahl und Formulierung der Forschungsfragen sowie die Konzeptualisierung und das Design von Forschungsprojekten das Resultat nicht vorwegnehmen oder bestimmen und dass unerwünschte Ergebnisse nicht von Anfang an ausgeschlossen werden
- adäquate Methodologien zu verwenden und sicherzustellen, dass das Forschungsteam über die adäquaten Fähigkeiten und Qualifikationen verfügt
- sich der Grenzen der eigenen Forschung bewusst zu sein, sowie vollständig über die verwendeten Methoden und die erzielten Resultate zu berichten (dazu gehört bspw. im Falle der Veröffentlichung von Umfrageergebnissen die Nennung des Datums, der Stichprobengröße, der Anzahl der nicht erfolgten Antworten und der Fehlerwahrscheinlichkeit)
- jeden Interessenskonflikt offen zu legen, der sich bei der wissenschaftlichen Auswertung von Anträgen oder in der Begutachtung der Arbeit von Kollegen/innen ergeben kann
- Auftraggeber/innen und anderen interessierten Parteien die eigenen Qualifikationen und Kompetenzen genau und wahrheitsgemäß darzulegen. Wenn man um die Erstellung eines Sachverständigengutachtens und die Beurteilung oder Auswertung einer Arbeit von Kollegen/innen gebeten wird, gilt es Grenzen des eigenen Wissens und der eigenen Erfahrung offen zu legen. Ferner sollte es vermieden werden, Aufträge anzunehmen und auszuführen, für deren Ausführung man/frau nicht hinreichend qualifiziert ist
- eigene Methodologie und Ergebnisse einer wissenschaftlichen Begutachtung zur Verfügung zu stellen
- sicherzustellen, dass Forschungsergebnisse von den Forschenden selbst, von dem oder den Auftraggebern oder von wissenschaftlichen Fonds wahrheitsgemäß, genau, umfassend und ohne Verzerrungen veröffentlicht werden. Um Fehlinterpretationen und Missverständnisse zu vermeiden, haben Forschende bei der Vermittlung von Forschungsergebnissen die Pflicht, größtmögliche sprachliche Klarheit anzustreben
- sicherzustellen, dass Forschungsergebnisse genau und verantwortungsvoll und in einer Sprache verbreitet werden, die angemessen und für alle Zielgruppen verständlich ist, für die die Forschungsergebnisse wichtig sind
- jedwedes Verhalten zu vermeiden, mit dem die sozioökonomische Forschungsgemeinschaft in Verruf gebracht werden kann
- faire und offene Verfahren zu Einstellung und Beförderung von Mitarbeiter/innen, Chancengleichheit sowie angemessene Arbeitsbedingungen für Forschungsassistenten/innen, einschließlich der Praktikanten/innen und der studentischen Hilfskräfte sicherzustellen
- vertragliche Verpflichtungen gegenüber Förderern/Förderinnen und Arbeitgeber/innen einzuhalten
- die Quelle der Finanzierung in jeder Art der Kommunikation über die Forschung offen zu legen.
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